Mitglieder
| A | Stephan Abarbanell Norbert Abels Walter Adler Mario Adorf Therese Affolter Katarina Agathos Gerhard Ahrens Michael Altmann Ingrid Andree Carmen-Maja Antoni Barbara Auer |
| B | Nikolaus Bachler Jo Baier Rolf Basedow Frank Baumbauer Peter von Becker Günther Beelitz Karin Beier Hermann Beil Manfred Beilharz Carl Bergengruen Senta Berger Wolfgang Bergmann Christian Berkel Christa Berndl Hermann Beyer Josef Bierbichler Stephan Bissmeier Thomas Bockelmann Justus Boehncke Edgar M. Böhlke Rainer Boldt Rolf Bolwin Luc Bondy Dagmar Borrmann Jan Bosse Jürgen Bosse Rolf Boysen Katrin Brack Klaus Maria Brandauer Matthias Brandt Volker Braun Karlheinz Braun Fred Breinersdorfer Heinrich Breloer Andrea Breth Nicolas Brieger Peter Brombacher Katrin Bühlig Christoph Buggert Klaus Buhlert Sven Burgemeister Dieter Buroch Verena Buss |
| C | Volker Canaris Sibylle Canonica Uwe B. Carstensen Frank Castorf Edith Clever |
| D | Peter Danzeisen Georges Delnon Kirsten Dene Marlen Diekhoff Dieter Dorn Tankred Dorst Hans-Jürgen Drescher Andreas Dresen Werner Düggelin Crescentia Dünßer |
| E | Cathrin Ehrlich Reinhold Elschot Wolfgang Engel Judith Engel Peter Eschberg |
| F | Max Färberböck Jutta Ferbers Leonhard M. Fiedler Peter Fitz Jürgen Flimm Jürgen Flügge Matthias Fontheim William Forsythe Peter Franke Barbara Frey Achim Freyer Holk Freytag Götz Fritsch Cornelia Froboess |
| G | Martina Gedeck Regula Gerber Ulrich Gerhardt Matti Geschonneck Michael Gielen Dieter Giesing Heiner Goebbels Elmar Goerden Aelrun Goette Dieter Görne Hans Gottschalk Dominik Graf Christian Grashof Nina Grosse Sylvester Groth Claus Guth |
| H | Josef Hader Michael Haneke Corinna Harfouch Matthias Hartmann Nicole Heesters Ulrich Heising Heike Hempel Gebhard Henke Evelyn Herlitzius Irm Hermann Karl-Ernst Herrmann Hansgünther Heyme Knuth Hickethier Dietrich Hilsdorf Traute Hoess Reinhild Hoffmann Nico Hofmann Hannelore Hoger Hannah Hollinger Hans Hollmann Sabine Holtgreve Jürgen Holtz Nina Hoss Robert Hunger-Bühler |
| I | Peter Iden |
| J | Hans Janke Walter Jens Liane Jessen |
| K | Uwe Kammann Herbert Kapfer Hellmuth Karasek Manfred Karge Rainer Kaufmann Klaus-Peter Kehr Gerhard Kelling Alexander Khuon Ulrich Khuon Siegfried Kienzle Stephan Kimmig Corinna Kirchhoff Ignaz Kirchner Burghart Klaußner Renate Klett Dr. Michael Klügl Alexander Kluge Maria Knilli Wolfram Koch Imogen Kogge Juliane Köhler Wolfgang Kohlhaase Horst Königstein Walter Konrad Carmen-Renate Köper Rudolf Kowalski Hans Gerd Krogmann Joachim Król Thomas Krupa Norbert Kückelmann Tom Kühnel Nina Kunzendorf Peter Kupke Stefan Kurt Martin Kusej Fitzgerald Kusz |
| L | Jutta Lampe Brigitte Landes Alexander Lang Gottfried Langenstein Thomas Langhoff Hans-Thies Lehmann Fritz Lehner Hilde Lermann Fritz Lichtenhahn Jan Josef Liefers Matthias Lilienthal Peter Lilienthal Horst Loebe Bernd Loebe Götz Loepelmann Dea Loher Peter Löscher Susanne Lothar Christof Loy Volker Ludwig Christa Ludwig Dörte Lyssewski |
| M | Dietrich Mack Michael Maertens Leslie Malton Dieter Mann Dagmar Manzel Hellmuth Matiasek Eva Mattes Ulrich Matthes Wolfgang Menge Rainer Mennicken Wilfried Minks Kyra Mladeck Sergio Morabito Tobias Moretti David Mouchtar-Samorai Hagen Mueller-Stahl Armin Mueller-Stahl Martina Müller-Wallraf Barbara Mundel Peter Mussbach |
| N | Hermann Naber Rolf Nagel Ivan Nagel Christof Nel Rupert Neudeck Hans Neuenfels Gabriele Neumann-Kloth Amélie Niermeyer Ulrich Noethen Barbara Nüsse |
| O | Thomas Oberender Elisabeth Orth Thomas Ostermeier |
| P | Elias Perrig Arnold Petersen Barbara Petritsch Klaus Pierwoß Axel Prahl Hans Prescher |
| Q | Michael Quast |
| R | Marijn Rademaker Christian Redl Oliver Reese Hans Michael Rehberg Gerlind Reinshagen Bettina Reitz Edgar Reitz Bernt Rhotert Tobias Richter Falk Richter Wolfgang Rihm Moritz Rinke Henning Rischbieter Ilse Ritter Günter Rohrbach Gabriele Röthemeyer Hans Christian Rudolph Günther Rühle Ursula Ruppel |
| S | Udo Samel Otto Sander Helma Sanders-Brahms Peter Sattmann Karl-Otto Saur Irina Doris Schade Bernd Schadewald Norbert Schaeffer Helmut Schäfer Ernst-August Schepmann Ulrike Schiedermair Wolfgang Schiffer Roland Schimmelpfennig Friedrich Schirmer Jürgen Schitthelm Hans Burkhard Schlichting Volker Schlöndorff Hildegard Schmahl Gabriela Maria Schmeide Walter Schmidinger Michael Schmid-Ospach Bernd Schmidt Susanne Schneider Norbert Schneider Cordt Schnibben Dorothee Schön Eos Schopohl Andreas Schreitmüller Christoph Schroth Katharina Schüttler Susan Schulte Paul Schultes Klaus Schultz Wilfried Schulz Klaus Schumacher Robert Schuster Martin Schwab Ulrich Schwab Libgart Schwarz Elisabeth Schwarz Elisabeth Schweeger Edgar Selge Philipp von Sell Peter Simonischek Maria Sommer Kerstin Specht Ulrich Spies Matthias Spranger Wolf-Dietrich Sprenger Frank-Patrick Steckel Eckart Stein Christian Steinke Peter Stoltzenberg Ernst Stötzner Devid Striesow Tom Stromberg Christian Stückl Oliver Sturm |
| T | Jürgen Tarrach Katharina Thalbach Matthias Thalheim Michael Thalheimer Thomas Thieme Thomas Thieringer B.K. Tragelehn Hermann Treusch Elisabeth Trissenaar Urs Troller Peter Turrini |
| U | Nadja Uhl Heinz Ungureit Peter Urban |
| V | Thomas Vallentin Michael Verhoeven Marion Victor Christoph Vitali Klaus Völker Horst H. Vollmer Felix von Manteuffel Caroline von Senden Margarethe von Trotta Gert Voss Juliane Votteler |
| W | Stephan Wagner Franziska Walser Martin Walser Ingo Waszerka Anselm Weber Hasko Weber Ina Weisse Tobias Wellemeyer Klaudia Wick Jörg Widmann Urs Widmer Martin Wiebel Hubert Wiedfeld Jossi Wieler Wolfgang Wiens Bernd Wilms Adolf Winkelmann Angela Winkler Gunther Witte Franz Wittenbrink Erich Wonder Martin Wuttke |
| Z | Manfred Zapatka Klaus Zehelein Regina Ziegler Udo Zimmermann August Zirner Hanns Zischler |
Satzung
| §1 | 1) Die "Deutsche Akademie der Darstellenden Künste e.V." hat die Rechtsform eines Vereins und ist unter diesem Namen in das Vereinsregister eingetragen. 2) Der Sitz der Akademie ist Bensheim. 3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. |
| §2 | 1) Die "Deutsche Akademie der Darstellenden Künste e.V." ist eine das deutsche Sprachgebiet umfassende Vereinigung von Personen, die sich durch ihre Arbeit für das Theater, für den Film, für Hörfunk, Fernsehen und verwandte Gebiete ausgezeichnet haben. 2) Die Akademie setzt sich folgende Ziele: Sie vertritt die Interessen der Darstellenden Künste in der Öffentlichkeit. Sie diskutiert die Grundlagen und Arbeitsbedingungen in den Darstellenden Künsten. Sie fördert den Nachwuchs und jene Ausbildungsstätten, die den Zielen der Akademie entsprechen. Sie nimmt Stellung zu aktuellen Fragen des kulturellen Lebens. Sie pflegt die Beziehungen zu anderen Institutionen, die im In- und Ausland ähnliche Ziele verfolgen. 3) Die Akademie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie erstrebt keine Gewinne. Sie ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Akademie dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Auch steht den Mitgliedern bei Ausscheiden, bei Auflösung oder Aufhebung der Akademie kein vermögensrechtlicher Anspruch gegen die Akademie zu. Private oder juristische Personen, die an die Akademie Spenden leisten, dürfen damit keinerlei Auflagen an die Akademie verbinden. |
| §3 | 1) Die Akademie setzt sich zusammen aus ordentlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern. 2) Zu ordentlichen Mitgliedern können nur Personen gewählt werden, die auf dem Gebiet der Darstellenden Künste direkt oder indirekt arbeiten oder gearbeitet haben. Die Mitgliederversammlung schlägt neue Mitglieder vor. Die Vorgeschlagenen müssen gegenüber dem Präsidium eine schriftliche Erklärung abgeben, daß sie Mitglieder der Akademie werden wollen. Von jedem ordentlichen Mitglied wird erwartet, daß es an der Arbeit der Akademie aktiv teilnimmt. 3) Es werden keine Beiträge erhoben. Die Mitglieder sind gebeten die Arbeit der Akademie durch Spenden zu unterstützen. 4) Zu Ehrenmitgliedern können hervorragende, um die Darstellenden Künste besonders verdiente Persönlichkeiten des In- und Auslandes gewählt werden. Ihre Wahl gilt auf Lebenszeit. Sie haben die Rechte der ordentlichen Mitglieder. 5) Ein Austritt kann nur durch schriftliche Erklärung an das Präsidium vollzogen werden, die auf der nächsten Mitgliederversammlung bekanntgegeben werden muß. Der Austritt wird einen Monat nach dem Zugang der Erklärung bei dem Sekretariat der Akademie wirksam. 6) Der Ausschluss eines Mitglieds ist zulässig, a) wenn es das Ansehen der Akademie schädigt, b) wenn es sich an der Arbeit der Akademie über einen längeren Zeitraum ohne Begründung nicht beteiligt. Über den Ausschlussantrag des Präsidiums entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen, anwesenden und vertretenen Stimmen. |
| §4 | 1) Die Wahl neuer Mitglieder erfolgt durch die Mitgliederversammlung. 2) Jedes Mitglied kann schriftlich einen Antrag für die Zuwahl neuer Mitglieder stellen. 3) Jeder Antrag muß von zwei weiteren Mitgliedern unterstützt werden. Der Einladung zur jährlichen Mitgliederversammlung ist eine Liste der vorgeschlagenen Kandidaten beizufügen. 4) Die Wahl ist geheim; gewählt ist, wer die einfache Stimmenmehrheit der Anwesenden und von diesen vertretenen Stimmen erhält. 5) Das gleiche Verfahren gilt für die Wahl der Ehrenmitglieder. |
| §5 | Die Organe der Akademie sind: a) das Präsidium b) die Mitgliederversammlung |
| §6 | 1) Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und dem Schatzmeister. 2) Die Präsidialmitglieder werden von der Mitgliederversammlung in geheimer Wahl mit einfacher Stimmenmehrheit auf drei Jahre gewählt, wobei diese Frist bis zu der jahreszeitlich entsprechenden Mitgliederversammlung läuft. Wiederwahl des Präsidiums ist zulässig. 3) Briefwahl ist möglich. Die Briefwahl erfolgt nach folgendem Verfahren: Auf Antrag kann jedes Mitglied Wahlunterlagen beim Sekretariat der Akademie anfordern. Zwischen Versand der Stimmzettel und Rücksendetermin wird eine Frist von 3 Wochen vorgesehen. Die verschlossenen Wahlunterlagen werden an das Akademiesekretariat geschickt, wo ein vom Akademiepräsidium zu bestimmendes Gremium von Akademiemitgliedern die Wahlbriefe öffnet und auszählt. Das Abstimmungsergebnis wird den Mitgliedern per Rundschreiben mitgeteilt. |
| §7 | 1) Das Präsidium bildet den Vorstand im Sinne der Gesetze, führt die Geschäfte und vertritt die Akademie gerichtlich und außergerichtlich. 2) Zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen der Akademie genügt die gemeinschaftliche Erklärung von zwei Mitgliedern des Präsidiums. 3) Das Präsidium beauftragt zur Durchführung der laufenden Arbeiten einen Sekretär. 4) Das Präsidium gibt sich eine Geschäftsordnung, die von der Mitgliederversammlung zu bestätigen ist. |
| §8 | 1) Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt. 2) Der Präsident lädt zu den Mitgliederversammlungen ein. Der Zeitpunkt soll spätestens acht Wochen vor dem in Aussicht genommenen Termin unter Bekanntgabe der wichtigsten Verhandlungsgegenstände angekündigt werden. Die Einladung selbst und die Tagesordnung sind den Mitgliedern spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung zu übersenden. 3) Anträge, die spätestens drei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Präsidium eingegangen sind, hat das Präsidium auf die Tagesordnung zu setzen. 4) Auf Verlangen von einer Anzahl von mindestens 10 % ordentlicher Mitglieder ist der Präsident verpflichtet, binnen zwei Wochen zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung einzuladen. Die Einladung zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung bedarf einer Begründung. Die Einladungsfrist beträgt mindestens 7 Tage. 5) Für die Beschlüsse der Mitgliederversammlung kann jedes anwesende Mitglied zwei Stimmen zusätzlich vertreten. |
| §9 | 1) In der Mitgliederversammlung führt der Präsident oder einer der Vizepräsidenten den Vorsitz. 2) Beschlüsse der Mitgliederversammlung erlangen mit einfacher Stimmenmehrheit, Beschlüsse über den Ausschluss von Mitgliedern und Satzungsänderungen erlangen mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen, anwesenden und vertretenen Stimmen Rechtswirksamkeit. Eine schriftliche Stimmabgabe abwesender Mitglieder gegenüber dem Versammlungsleiter zu einzelnen Punkten der Tagungsordnung ist zulässig. 3) Bei einem Beschluss über die Auflösung des Vereins müssen mindestens zwei Drittel der Mitglieder entweder auf der Mitgliederversammlung oder auf schriftlichem Wege ihre Stimme abgegeben haben. Zur Rechtswirksamkeit eines Auflösungsbeschlusses ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. 4) Der Antrag auf Auflösung des Vereins muss schriftlich begründet und den Mitgliedern mit der Einladung zur beschlussfassenden Versammlung zugeleitet worden sein. 5) Der Auflösungsbeschluss ist unverzüglich in der Tagespresse bekannt zu geben. 6) Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen und allen Mitgliedern zuzuleiten ist. |
| §10 | 1) Der Schatzmeister gibt der Mitgliederversammlung Bericht über das Geschäftsjahr und ersucht diese um Entlastung. |
| §11 | Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Akademie nach Einholung der Zustimmung des zuständigen Finanzamts der Stadt Bensheim zur Verwendung für kulturelle und gemeinnützige Zwecke zu. |
Der Förderkreis der Deutschen Akademie der Darstellenden Künste (Aktenzeichen 73 AR
294) wird aufgelöst. Die Statuten des Förderkreises entfallen.
Bensheim, im März 2009
