Mitglieder
A | Stephan Abarbanell Norbert Abels Walter Adler Mario Adorf Therese Affolter Katarina Agathos Gerhard Ahrens Andreas Ammer Ingrid Andree Carmen-Maja Antoni Martin Apelt Barbara Auer |
B | Nikolaus Bachler Stefan Bachmann Anna Badora Jo Baier Rolf Basedow Raimund Bauer Frank Baumbauer Sebastian Baumgarten Andreas Beck Constanze Becker Hans-Ulrich Becker Peter von Becker Günther Beelitz Karin Beier Hermann Beil Manfred Beilharz Benjamin Benedict Carl Bergengruen Senta Berger Wolfgang Bergmann Christian Berkel Christa Berndl Hermann Beyer Josef Bierbichler Stephan Bissmeier Lisa Blumenberg Thomas Bockelmann Justus Boehncke Edgar M. Böhlke Rainer Boldt Rolf Bolwin Dagmar Borrmann Jan Bosse Jürgen Bosse Katrin Brack Klaus Maria Brandauer Matthias Brandt Volker Braun Karlheinz Braun Fred Breinersdorfer Heinrich Breloer Andrea Breth Nicolas Brieger Sibylle Broll-Pape Peter Brombacher Yvonne Büdenhölzer Marie Bues Christoph Buggert Barbara Buhl Klaus Buhlert Katrin Bühlig Sven Burgemeister Dieter Buroch Verena Buss |
C | Sibylle Canonica Uwe B. Carstensen Frank Castorf Edith Clever |
D | Peter Danzeisen Georges Delnon Kirsten Dene Brigitte Dethier Marlen Diekhoff Dieter Dorn Doris Dörrie Hans-Jürgen Drescher Andreas Dresen Crescentia Dünßer |
E | Cathrin Ehrlich Reinhold Elschot Knut Elstermann Wolfgang Engel Judith Engel Peter Eschberg |
F | Max Färberböck Jutta Ferbers Leonhard M. Fiedler Walter Filz Samuel Finzi Jürgen Flimm Jürgen Flügge Matthias Fontheim William Forsythe Peter Franke Barbara Frey Achim Freyer Holk Freytag Christian Friedel |
G | Marcus Gammel Martina Gedeck Regula Gerber Christian Gerhaher Ulrich Gerhardt Matti Geschonneck Dieter Giesing Daniela Ginten Heiner Goebbels Elmar Goerden Aelrun Goette Dieter Görne Hans Gottschalk Dominik Graf Marc Grandmontagne Christian Grashof Andrea Gronemeyer Stefanie Groß Nina Grosse Sylvester Groth Regina Guhl Tatjana Gürbaca Claus Guth |
H | Josef Hader Michael Haneke Corinna Harfouch Matthias Hartmann Tilman Hecker Nicole Heesters Julia von Heinz Heike Hempel Gebhard Henke Karin Henkel Evelyn Herlitzius Ullrich Herrmann Manfred Hess Hansgünther Heyme Knuth Hickethier Alfred Hillen Jens Hillje Dietrich Hilsdorf Andrea Hische Traute Hoess Reinhild Hoffmann Nico Hofmann Hannelore Hoger Hannah Hollinger Hans Hollmann Sabine Holtgreve Christian Holtzhauer Nina Hoss Stefanie Hoster Robert Hunger-Bühler Stefan Hunstein |
I | Peter Iden |
J | Hans Janke Liane Jessen Horst Johanning André Jung |
K | Uwe Kammann Salome Kammer Herbert Kapfer Manfred Karge Rainer Kaufmann Klaus-Peter Kehr Birgit Keil Gerhard Kelling Alexander Khuon Ulrich Khuon Siegfried Kienzle Jens Kilian Stephan Kimmig Corinna Kirchhoff Burghart Klaußner Renate Klett Meike Klingenberg Dr. Michael Klügl Alexander Kluge Maria Knilli Wolfram Koch Imogen Kogge Juliane Köhler Wolfgang Kohlhaase Carmen-Renate Köper Leonhard Koppelmann Torsten Körner Barrie Kosky Burkhard C. Kosminski Rudolf Kowalski Johannes Martin Kränzle Melanie Kretschmann Olaf Kröck Joachim Król Thomas Krupa Sabine Küchler Norbert Kückelmann Tom Kühnel Anette Kührmeyer Peter Kümmel Nina Kunzendorf Peter Kupke Stefan Kurt Martin Kusej Fitzgerald Kusz |
L | Jutta Lampe Brigitte Landes Alexander Lang Joachim Lang Gottfried Langenstein Shermin Langhoff Beate Langmaack Uwe Eric Laufenberg Hans-Thies Lehmann Fritz Lehner Hilde Lermann Jan Josef Liefers Karin Lieneweg Matthias Lilienthal Peter Lilienthal Jan Linders Caroline Link Bernd Loebe Götz Loepelmann Dea Loher Peter Löscher Christof Loy Volker Ludwig Christa Ludwig Joachim Lux Dörte Lyssewski |
M | Dietrich Mack Kathrin Mädler Michael Maertens Leslie Malton Dieter Mann Felix von Manteuffel Dagmar Manzel Eva Mattes Ulrich Matthes Nicola May Peter Meinhardt Jochen Meißner Cornelius Meister Rainer Mennicken Peter Michalzik Kyra Mladeck Sergio Morabito Tobias Moretti Boris C. Motzki David Mouchtar-Samorai Hagen Mueller-Stahl Armin Mueller-Stahl Markus Müller Martina Müller-Wallraf Barbara Mundel Peter Mussbach |
N | Lore Naber Rolf Nagel Christof Nel Hans Neuenfels Gabriele Neumann-Kloth Amélie Niermeyer Christoph Nix Ulrich Noethen Barbara Nüsse |
O | Thomas Oberender Nickolas Ofczarek Manfred Ortmann Thomas Ostermeier |
P | Elisabeth Panknin Elias Perrig Arnold Petersen Armin Petras Barbara Petritsch Christian Petzold Klaus Pierwoß Paul Plamper Tim Plegge Gerhard Polt Axel Prahl Hans Prescher Michael Propfe |
Q | Michael Quast |
R | Marijn Rademaker Pit Rampelt Christian Redl Oliver Reese Gerlind Reinshagen Bettina Reitz Edgar Reitz Bernt Rhotert Tobias Richter Falk Richter Bettina Ricklefs Wolfgang Rihm Holger Rink Moritz Rinke Ilse Ritter Diemuth Roether Günter Rohrbach Sophie Rois Dagmar Rosenbauer Gabriele Röthemeyer Günther Rühle Ursula Ruppel |
S | Udo Samel Peter Sattmann Karl-Otto Saur Dimitrij Schaad Thomas Schadt Barbara Schäfer Helmut Schäfer Steven Scharf Ernst-August Schepmann Ulrike Schiedermair Wolfgang Schiffer Roland Schimmelpfennig Friedrich Schirmer Jürgen Schitthelm Hans Burkhard Schlichting Volker Schlöndorff Hildegard Schmahl Götz Schmedes Gabriela Maria Schmeide Michael Schmid-Ospach Bernd Schmidt Kekke Schmidt Christian Schwochow Susanne Schneider Norbert Schneider Cordt Schnibben Dorothee Schön Eos Schopohl Andreas Schreitmüller Christoph Schroth Katharina Schüttler Susan Schulte Paul Schultes Holger Schultze Wilfried Schulz Klaus Schumacher Robert Schuster Martin Schwab Ulrich Schwab Dietmar Schwarz Elisabeth Schwarz Libgart Schwarz Elisabeth Schweeger Christian Schwochow Sylvana Seddig Edgar Selge Philipp von Sell Caroline von Senden Peter Simonischek Ekkehard Skoruppa Michael Smeaton Maria Sommer Kerstin Specht Gabriela Sperl Götz Spielmann Ulrich Spies Matthias Spranger Wolf-Dietrich Sprenger Peter Spuhler Frank-Patrick Steckel Lydia Steier Eckart Stein Niki Stein Hans Steinbichler Christian Steinke Peter Stoltzenberg Ernst Stötzner Devid Striesow Tom Stromberg Christian Stückl Oliver Sturm C. Bernd Sucher |
T | Jürgen Tarrach Katharina Thalbach Matthias Thalheim Michael Thalheimer Rita Thiele Thomas Thieme Marion Tiedtke Rainer Tittelbach Ulrike Toma B.K. Tragelehn Hermann Treusch Elisabeth Trissenaar Urs Troller Claudia Tronnier Margarethe von Trotta Peter Turrini |
U | Nadja Uhl Heinz Ungureit |
V | Thomas Vallentin Michael Verhoeven Marion Victor Kay Voges Klaus Völker Horst H. Vollmer Jörg Vorhaben Juliane Votteler |
W | Eberhard Wagner Stephan Wagner Ralf Waldschmidt Ulrich Waller Christiane von Wahlert Franziska Walser Martin Walser Ingo Waszerka Anselm Weber Hasko Weber Ina Weisse Tobias Wellemeyer Jörg Widmann Martin Wiebel Jossi Wieler Bernd Wilms Adolf Winkelmann Angela Winkler Gunther Witte Franz Wittenbrink Gustav Peter Wöhler Susanne Wolfram Erich Wonder Martin Wuttke |
Z | Manfred Zapatka Klaus Zehelein Regina Ziegler Jürgen Zielinski Udo Zimmermann August Zirner Hanns Zischler Martina Zöllner |
Satzung
§1 | 1) Die "Deutsche Akademie der Darstellenden Künste e.V." hat die Rechtsform eines Vereins und ist unter diesem Namen in das Vereinsregister eingetragen. 2) Der Sitz der Akademie ist Bensheim. 3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. |
§2 | 1) Die "Deutsche Akademie der Darstellenden Künste e.V." ist eine das deutsche Sprachgebiet umfassende Vereinigung von Personen, die sich durch ihre Arbeit für das Theater, für den Film, für Hörfunk, Fernsehen und verwandte Gebiete ausgezeichnet haben. 2) Die Akademie setzt sich folgende Ziele: Sie vertritt die Interessen der Darstellenden Künste in der Öffentlichkeit. Sie diskutiert die Grundlagen und Arbeitsbedingungen in den Darstellenden Künsten. Sie fördert den Nachwuchs und jene Ausbildungsstätten, die den Zielen der Akademie entsprechen. Sie nimmt Stellung zu aktuellen Fragen des kulturellen Lebens. Sie pflegt die Beziehungen zu anderen Institutionen, die im In- und Ausland ähnliche Ziele verfolgen. 3) Die Akademie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie erstrebt keine Gewinne. Sie ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Akademie dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Auch steht den Mitgliedern bei Ausscheiden, bei Auflösung oder Aufhebung der Akademie kein vermögensrechtlicher Anspruch gegen die Akademie zu. Private oder juristische Personen, die an die Akademie Spenden leisten, dürfen damit keinerlei Auflagen an die Akademie verbinden. |
§3 | 1) Die Akademie setzt sich zusammen aus ordentlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern. 2) Zu ordentlichen Mitgliedern können nur Personen gewählt werden, die auf dem Gebiet der Darstellenden Künste direkt oder indirekt arbeiten oder gearbeitet haben. Die Mitgliederversammlung schlägt neue Mitglieder vor. Die Vorgeschlagenen müssen gegenüber dem Präsidium eine schriftliche Erklärung abgeben, daß sie Mitglieder der Akademie werden wollen. Von jedem ordentlichen Mitglied wird erwartet, daß es an der Arbeit der Akademie aktiv teilnimmt. 3) Es werden keine Beiträge erhoben. Die Mitglieder sind gebeten die Arbeit der Akademie durch Spenden zu unterstützen. 4) Zu Ehrenmitgliedern können hervorragende, um die Darstellenden Künste besonders verdiente Persönlichkeiten des In- und Auslandes gewählt werden. Ihre Wahl gilt auf Lebenszeit. Sie haben die Rechte der ordentlichen Mitglieder. 5) Ein Austritt kann nur durch schriftliche Erklärung an das Präsidium vollzogen werden, die auf der nächsten Mitgliederversammlung bekanntgegeben werden muß. Der Austritt wird einen Monat nach dem Zugang der Erklärung bei dem Sekretariat der Akademie wirksam. 6) Der Ausschluss eines Mitglieds ist zulässig, a) wenn es das Ansehen der Akademie schädigt, b) wenn es sich an der Arbeit der Akademie über einen längeren Zeitraum ohne Begründung nicht beteiligt. Über den Ausschlussantrag des Präsidiums entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen, anwesenden und vertretenen Stimmen. |
§4 | 1) Die Wahl neuer Mitglieder erfolgt durch die Mitgliederversammlung. 2) Jedes Mitglied kann schriftlich einen Antrag für die Zuwahl neuer Mitglieder stellen. 3) Jeder Antrag muß von zwei weiteren Mitgliedern unterstützt werden. Der Einladung zur jährlichen Mitgliederversammlung ist eine Liste der vorgeschlagenen Kandidaten beizufügen. 4) Die Wahl ist geheim; gewählt ist, wer die einfache Stimmenmehrheit der Anwesenden und von diesen vertretenen Stimmen erhält. 5) Das gleiche Verfahren gilt für die Wahl der Ehrenmitglieder. |
§5 | Die Organe der Akademie sind: a) das Präsidium b) die Mitgliederversammlung |
§6 | 1) Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und dem Schatzmeister. 2) Die Präsidialmitglieder werden von der Mitgliederversammlung in geheimer Wahl mit einfacher Stimmenmehrheit auf drei Jahre gewählt, wobei diese Frist bis zu der jahreszeitlich entsprechenden Mitgliederversammlung läuft. Wiederwahl des Präsidiums ist zulässig. 3) Briefwahl ist möglich. Die Briefwahl erfolgt nach folgendem Verfahren: Auf Antrag kann jedes Mitglied Wahlunterlagen beim Sekretariat der Akademie anfordern. Zwischen Versand der Stimmzettel und Rücksendetermin wird eine Frist von 3 Wochen vorgesehen. Die verschlossenen Wahlunterlagen werden an das Akademiesekretariat geschickt, wo ein vom Akademiepräsidium zu bestimmendes Gremium von Akademiemitgliedern die Wahlbriefe öffnet und auszählt. Das Abstimmungsergebnis wird den Mitgliedern per Rundschreiben mitgeteilt. |
§7 | 1) Das Präsidium bildet den Vorstand im Sinne der Gesetze, führt die Geschäfte und vertritt die Akademie gerichtlich und außergerichtlich. 2) Zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen der Akademie genügt die gemeinschaftliche Erklärung von zwei Mitgliedern des Präsidiums. 3) Das Präsidium beauftragt zur Durchführung der laufenden Arbeiten einen Sekretär. 4) Das Präsidium gibt sich eine Geschäftsordnung, die von der Mitgliederversammlung zu bestätigen ist. |
§8 | 1) Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt. 2) Der Präsident lädt zu den Mitgliederversammlungen ein. Der Zeitpunkt soll spätestens acht Wochen vor dem in Aussicht genommenen Termin unter Bekanntgabe der wichtigsten Verhandlungsgegenstände angekündigt werden. Die Einladung selbst und die Tagesordnung sind den Mitgliedern spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung zu übersenden. 3) Anträge, die spätestens drei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Präsidium eingegangen sind, hat das Präsidium auf die Tagesordnung zu setzen. 4) Auf Verlangen von einer Anzahl von mindestens 10 % ordentlicher Mitglieder ist der Präsident verpflichtet, binnen zwei Wochen zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung einzuladen. Die Einladung zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung bedarf einer Begründung. Die Einladungsfrist beträgt mindestens 7 Tage. 5) Für die Beschlüsse der Mitgliederversammlung kann jedes anwesende Mitglied zwei Stimmen zusätzlich vertreten. |
§9 | 1) In der Mitgliederversammlung führt der Präsident oder einer der Vizepräsidenten den Vorsitz. 2) Beschlüsse der Mitgliederversammlung erlangen mit einfacher Stimmenmehrheit, Beschlüsse über den Ausschluss von Mitgliedern und Satzungsänderungen erlangen mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen, anwesenden und vertretenen Stimmen Rechtswirksamkeit. Eine schriftliche Stimmabgabe abwesender Mitglieder gegenüber dem Versammlungsleiter zu einzelnen Punkten der Tagungsordnung ist zulässig. 3) Bei einem Beschluss über die Auflösung des Vereins müssen mindestens zwei Drittel der Mitglieder entweder auf der Mitgliederversammlung oder auf schriftlichem Wege ihre Stimme abgegeben haben. Zur Rechtswirksamkeit eines Auflösungsbeschlusses ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. 4) Der Antrag auf Auflösung des Vereins muss schriftlich begründet und den Mitgliedern mit der Einladung zur beschlussfassenden Versammlung zugeleitet worden sein. 5) Der Auflösungsbeschluss ist unverzüglich in der Tagespresse bekannt zu geben. 6) Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen und allen Mitgliedern zuzuleiten ist. |
§10 | 1) Der Schatzmeister gibt der Mitgliederversammlung Bericht über das Geschäftsjahr und ersucht diese um Entlastung. |
§11 | Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Akademie nach Einholung der Zustimmung des zuständigen Finanzamts der Stadt Bensheim zur Verwendung für kulturelle und gemeinnützige Zwecke zu. |
Der Förderkreis der Deutschen Akademie der Darstellenden Künste (Aktenzeichen 73 AR
294) wird aufgelöst. Die Statuten des Förderkreises entfallen.
Bensheim, im März 2009